ADRESSE
Feedback Veranstaltungstechnik
Cocktails-Events & Service
Düppenbecker/Schröder GbR
Martin Düppenbecker, Sven Schröder
Marienstraße 8
56154 Boppard
KONTAKT
e: info@feedback-events.de
m: 0175/ 1957035
m: 0160/ 98953672
AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Düppenbecker / Schröder GbR
(Cocktails-Events & Service, Feedback
Veranstaltungstechnik)
1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die Geschäftsbedingungen sind Grundlage
und Bestandteil aller geschäftlichen
Beziehungen und damit im Zusammenhang
stehender Rechtsgeschäfte zwischen der
Düppenbecker / Schröder GbR und ihren
Vertragspartnern, nachfolgend Mieter / Käufer
genannt, die Sach- und Dienstleistungen von
der Düppenbecker / Schröder GbR in Anspruch
nehmen. Mit Unterzeichnung des Vertrages,
der von der Düppenbecker / Schröder GbR
oder deren Erfüllungsgehilfen vorgelegt wird,
spätestens jedoch mit Entgegennahme des
Materials oder der Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Etwaigen
Allgemeinen Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen des Mieters / Käufers
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur mit
unserer vorhergehenden schriftlichen
Bestätigung.
1.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der
Düppenbecker / Schröder GbR und dem Mieter
/ Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die deutsche Sprache ist
Verhandlungs- und Vertragssprache.
2 Angebot
2.1 Die Angebote der Düppenbecker / Schröder
GbR sind grundsätzlich freibleibend und
unverbindlich.
3 Stillschweigen
3.1 Beide Vertragspartner vereinbaren
Stillschweigen über die gesamten vertraglichen
Vereinbarungen, insbesondere über den
vereinbarten Preis.
4 Kaufsachen
4.1 Preisstellung
4.1.1 Alle genannten Preise gelten ab Lager
Boppard ausschließlich Verpackung und
Mehrwertsteuer.
4.1.2 Alle genannten Preise gelten, soweit
gesetzlich zulässig, als freibleibend.
4.1.3 Auch kurzfristige Preisänderungen auf
Grund von z.B. Wechselkursschwankungen
bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4.1.4 Für Aufträge mit einem Nettowarenwert
unter 50,00 EUR behält sich Düppenbecker /
Schröder GbR einen
Bearbeitungskostenzuschlag von 5,00 EUR vor.
4.1.5 Umrechnungen von EURO in Währungen
der beteiligten Länder oder umgekehrt
erfolgen zum offiziellen Kurs.
4.2 Lieferfristen und Termine
4.2.1 Die von Düppenbecker / Schröder GbR
bestätigten Liefertermine beziehen sich auf
den Zeitpunkt der Absendung ab Lager
Boppard. Sie gelten mit Meldung der
Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die
Ware ohne Verschulden der Düppenbecker /
Schröder GbR nicht rechtzeitig abgesendet
werden kann. Für verzögerte oder
unterbliebene Lieferungen, die von
Vorlieferanten der Düppenbecker / Schröder
GbR verursacht werden, wird nicht
eingestanden.
4.2.2 Die Lieferzeiten und Liefertermine
verlängern sich, unbeschadet der Rechte der
Düppenbecker / Schröder GbR aus Verzug des
Käufers, um den Zeitraum, um den der Käufer
mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder
einem anderem Vertrag Düppenbecker /
Schröder GbR gegenüber in Verzug ist.
4.2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen
die Düppenbecker / Schröder GbR die
Lieferung um die Dauer der Behinderung und
einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen
alle Umstände gleich, die die Lieferung
erheblich erschweren oder unmöglich machen,
wie z. B. währungs- oder handelspolitische
oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks,
Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie
Behinderung der Verkehrswege, und zwar
gleichgültig, ob diese Umstände bei der
Düppenbecker / Schröder GbR, dem
Lieferanten, oder einem Unterlieferanten
eintreten. Der Käufer kann von der
Düppenbecker / Schröder GbR eine Erklärung
verlangen, ob die Düppenbecker / Schröder
GbR von dem Vertrag zurücktritt oder
innerhalb einer angemessenen Frist liefern will.
4.2.4 Für den Fall, dass die Düppenbecker /
Schröder GbR in Lieferverzug gerät, kann der
Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten,
angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten,
wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht als
versandbereit gemeldet ist.
4.3 Eigentumsvorbehalt
4.3.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Zahlung aller Forderungen, gleich
aus welchem Rechtsgrund, einschließlich
künftig entstehender Forderungen und
Forderungen aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen, im Eigentum der
Düppenbecker / Schröder GbR
(Vorbehaltsware). Das gilt auch, wenn
Zahlungen auf bezeichnete Forderungen
geleistet werden.
4.3.2 Bei Weiterverarbeitung der
Vorbehaltsware erwirbt die Düppenbecker /
Schröder GbR Miteigentum an den neuen
Waren. Erlischt das Eigentum der
Düppenbecker / Schröder GbR durch
Vermischung oder Verbindung, so überträgt
der Käufer bereits jetzt die Eigentumsrechte
der neuen Ware im Umfang aller Forderungen
auf die Düppenbecker / Schröder GbR. Die
hiernach stehenden Eigentumsrechte gelten als
Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer.
4.3.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und
solange er nicht im Verzug ist, weiterveräußern.
Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht
berechtigt.
4.3.4 Die Forderungen des Käufers aus dem
Erlös der Vorbehaltsware werden bereits jetzt
an die Düppenbecker / Schröder GbR
abgetreten. Sie dienen im gleichen Umfang zur
Sicherung, wie die Vorbehaltsware selbst.
4.3.5 Zur Abtretung der Forderung an Dritte
aus dem Erlös der Vorbehaltsware ist der
Käufer nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung der Düppenbecker / Schröder
GbR berechtigt.
4.3.6 Wenn die Düppenbecker / Schröder GbR
von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch
macht, gilt dieses nur als Rücktritt vom Vertrag,
wenn dies ausdrücklich schriftlich von der
Düppenbecker / Schröder GbR erklärt wird.
4.3.7 Das Recht des Käufers, die
Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er
seine Verpflichtungen aus diesem oder
anderen Verträgen nicht erfüllt.
4.3.8 Von einer Pfändung oder anderen
Beeinträchtigungen durch Dritte muss der
Käufer die Düppenbecker / Schröder GbR
unverzüglich unterrichten.
4.3.9 Übersteigt der Wert bestehender
Sicherheiten die Gesamtforderungen der
Düppenbecker / Schröder GbR an den Käufer
um mehr als 20%, so ist die Düppenbecker /
Schröder GbR verpflichtet, auf Verlangen des
Käufers Sicherheiten nach Wahl der
Düppenbecker / Schröder GbR insoweit
freizugeben.
4.4. Gewährleistungen
4.4.1 Übernimmt ein Vorlieferant gegenüber
dem Käufer eine Gewährleistung, so ist eine
Haftung der Düppenbecker / Schröder GbR
ausgeschlossen.
4.4.2 Entscheidend für den vertragsmäßigen
Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der
Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer,
spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des
Lagers.
4.4.3 Mängel sowie Fehlen zugesicherter
Eigenschaften sind unverzüglich nach
Entdeckung unter sofortiger Einstellung
etwaiger Bearbeitung und Benutzung
schriftlich zu rügen. Wird ein offensichtlicher
Mangel nicht innerhalb von 3 Tagen seit
Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt,
ist eine Haftung der Düppenbecker / Schröder
GbR ausgeschlossen. Nach Durchführung einer
vereinbarten Abnahme durch den Käufer ist
eine Rüge von Mängeln ausgeschlossen. Eine
berechtigte Mängelrüge verpflichtet die
Düppenbecker / Schröder GbR solange nicht
zur Gewährleistung, wie der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
4.4.4 Bei berechtigter Mängelrüge ist die
Düppenbecker / Schröder GbR berechtigt, die
Ware zurückzunehmen und an ihrer Stelle
einwandfreie Ware zu liefern oder unter
angemessener Wahrung der Interessen des
Käufers den Minderwert zu ersetzen oder
nachzubessern.
4.4.5 Mangelansprüche des Käufers entfallen,
sofern er nicht der Düppenbecker / Schröder
GbR unverzüglich Gelegenheit gibt, sich von
dem Mangel zu überzeugen, und er,
insbesondere auf Verlangen der Düppenbecker
/ Schröder GbR, die beanstandeten Waren
nicht unverzüglich zu Verfügung stellt.
4.4.6 Mängelrügen verjähren, soweit gesetzlich
nichts anderes vorgeschrieben ist, spätestens 3
Monate nach schriftlicher Zurückweisung durch
die Düppenbecker / Schröder GbR.
4.4.7 Bei Waren, die als deklassiertes Material
verkauft worden sind, entfallen sämtliche
Gewährleistungsansprüche.
4.4.8 Alle weiteren Ansprüche sind
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an
der bemängelten Ware selbst entstanden sind.
4.4.9 Alle Bestimmungen gelten auch für nicht
vertragsmäßig gelieferte Ware.
5 Mietsachen
5.1 Gewährleistung bei Mietsachen
5.1.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR
verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig
zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu
überlassen. Die Düppenbecker / Schröder GbR
ist zur Instandhaltung der Mietsache während
der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet.
5.1.2 Der Mieter hat für die Einhaltung aller
geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen.
5.1.3 Der Mieter hat für eine ordnungsgemäße
und störungsfreie Stromversorgung zur
Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen.
Insbesondere darf die Mietsache nur über
einen Fehlerstromschutzschalter (FI)
angeschlossen werden.
5.1.4 Jegliche Gewährleistungsansprüche des
Mieters setzen voraus, dass die Warenprüfung
nach § 5 Absatz 2 durchgeführt wurde und
Mängel an der Mietsache unverzüglich der
Düppenbecker / Schröder GbR mitgeteilt
wurden. Ist die Düppenbecker / Schröder GbR
zum Austausch oder zur Reparatur nicht
rechtzeitig in der Lage, so erhält der Mieter das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
angemessene Minderung des Mietpreises zu
verlangen.
5.2 Warenprüfung
5.2.1 Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der
Übernahme bzw. vor Versand der Mietsache
von deren Vollständigkeit und deren
ordnungsgemäßen Funktion zu überzeugen.
Die Übernahme gilt als Bestätigung des
einwandfreien Zustandes und der
Vollständigkeit der Mietsache.
5.2.2 Mit Rücknahme der Mietsache bestätigt
die Düppenbecker / Schröder GbR nicht, dass
diese ohne Mängel übergeben wurden. Die
Düppenbecker / Schröder GbR behält sich
ausdrücklich vor, die Mietsache eingehend zu
prüfen. Sollten Mängel festgestellt werden, die
durch den Mieter entstanden sind, behält sich
die Düppenbecker / Schröder GbR vor, den für
sie dadurch entstanden Schaden vom Mieter
einzufordern.
5.3 Warenersatz
5.3.1 Steht die Mietsache zur vereinbarten
Mietzeit nicht zur Verfügung, so ist die
Düppenbecker / Schröder GbR bemüht, für
gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Ist dies der
Düppenbecker / Schröder GbR nicht möglich,
so erhält der Mieter das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine angemessene
Minderung des Mietpreises zu verlangen.
5.4 Nutzungsbedingungen
5.4.1 Die Mietsache ist grundsätzlich nur
bestimmungsgemäß einzusetzen, pfleglich und
gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu
behandeln. Sie darf ausschließlich von
fachkundigen Personen installiert, bedient und
abgebaut werden.
5.4.2 Sollte die Mietsache durch den Transport,
fehlerhafte Installation oder Bedienung
Schaden nehmen, so haftet der Mieter in
vollem Umfang.
5.4.3 Der Mieter hat für ausreichenden Schutz
der Mietsache zu sorgen. Insbesondere darf
die Mietsache dem Publikum nicht zugänglich
sein.
5.4.4 Entsteht ein Schaden an der Mietsache,
so ist der Mieter verpflichtet, den Schaden
unverzüglich der Düppenbecker / Schröder
GbR anzuzeigen.
5.4.5 Für eine Nutzung der Mietsache durch
Dritte muss bei der Düppenbecker / Schröder
GbR eine Zustimmung eingeholt werden. Der
Mieter bleibt unabhängig von einer eventuellen
Weitergabe alleinverantwortlich für die
Mietsache. Über den Standort und die
Verwendung der Mietsache muss die
Düppenbecker / Schröder GbR durch den
Mieter in Kenntnis gesetzt werden.
5.4.6 Der vertragswidrige Gebrauch der
Mietsache berechtigt die Düppenbecker /
Schröder GbR zur sofortigen und fristlosen
Kündigung des Mietvertrages.
5.5 Mietpreise
5.5.1 Preise und Zahlungsbedingungen werden
für jeden Vorgang gesondert vereinbart.
5.5.2 Die genannten Mietpreise verstehen sich
ab und an Lager der Düppenbecker / Schröder
GbR und sind Bruttopreise inkl. der
gesetzlichen MwSt. Eine Anlieferung erfolgt
gegen Berechnung der entstehenden Kosten.
5.5.3 Preisangaben in Preislisten, Katalogen
oder auf Internetseiten sind freibleibend und
unverbindlich. Die Düppenbecker / Schröder
GbR behält sich vor, diese Preise jederzeit und
ohne Ankündigung zu verändern.
5.6 Versicherung
5.6.1 Die Mietsache ist unversichert. Es bleibt
dem Mieter überlassen, eine Versicherung
abzuschließen.
5.7 Haftung
5.7.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR behält
sich alle Rechte vor, den Mieter in vollem
Umfang für Schäden an der Mietsache haftbar
zu machen, sofern diese nicht auf natürlichen
Verschleiß oder technische Mängel
zurückzuführen sind.
5.7.2 Die Düppenbecker / Schröder GbR haftet
nicht für Schäden, die durch den Gebrauch der
Mietsache entstehen, sofern diese nicht durch
grobe Fahrlässigkeit der Düppenbecker /
Schröder GbR oder deren Erfüllungsgehilfen
verursacht worden sind.
5.8 Mietdauer
5.8.1 Die Mietdauer richtet sich nach dem im
Vertrag vereinbarten Zeitraum, beginnend am
Tage der Installation, Abholung oder des
Versandes und endend mit der Rückgabe der
Mietsache.
5.8.2 Mietdauerkürzungen und
Mietdauerverlängerungen bedürfen
grundsätzlich der Zustimmung der
Düppenbecker / Schröder GbR. Es ist eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % eines
Tagessatzes des vertraglich vereinbarten
Preises zu entrichten.
5.8.3 Im Falle einer Mietdauerkürzung ist der
daraus resultierende Schaden der
Düppenbecker / Schröder GbR durch den
Mieter zu tragen.
5.8.4 Im Falle einer Mietdauerverlängerung ist
der bestehende Vertrag entsprechend zu
erweitern.
5.9 Überschreitung der Mietdauer
5.9.1 Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache
ist die Düppenbecker / Schröder GbR
berechtigt, je angefangenen Tag einen weiteren
Tagessatz zu berechnen. Zuzüglich ist eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % eines
Tagessatzes des vertraglich vereinbarten
Preises zu entrichten. Für Schäden, die der
Düppenbecker / Schröder GbR aus einer
verspäteten Rückgabe der Mietsache
nachweislich entstehen, haftet der Mieter.
5.10 Rücktritt / Annullierung
5.10.1 Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis
zu 30 Tage vor Installationsbeginn, Abholung
oder Versand ist eine Abstandsgebühr in Höhe
von 20 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
5.10.2 Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis
zu zehn Tage vor Installationsbeginn, Abholung
oder Versand ist eine Abstandsgebühr in Höhe
von 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
5.10.3 Für jeden späteren Tag des Rücktritts vor
Installationsbeginn, Abholung oder Versand ist
eine zusätzliche Abstandsgebühr in Höhe von
je 5 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
5.10.4 Die Düppenbecker / Schröder GbR
bemüht sich um eine anderweitige Vermietung
der Mietsache. Gelingt die Vermietung, so ist
lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe
von 10 % des vereinbarten Preises zu
entrichten.
5.10.5 Die Düppenbecker / Schröder GbR hat
das Recht, den Mietvertrag vorzeitig fristlos zu
kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die
Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere
bei Bekannt werden von falschen Angaben zur
Person, zur Art der Veranstaltung, zur Bonität,
schwerwiegender Unzuverlässigkeit oder
Verletzung vertraglicher Verpflichtungen.
Daneben bleiben Schadensersatzansprüche
der Düppenbecker / Schröder GbR unberührt.
5.11 Rückgabe
5.11.1 Der Mieter sichert der Düppenbecker /
Schröder GbR zu, die Geräte geordnet in
sauberem, einwandfreiem, vollständigem
Zustand zurückzugeben.
5.12 Werbung
5.12.1 Der Mieter haftet für die von ihm oder
Dritten durchgeführte Plakatierung.
5.12.2 Die Düppenbecker / Schröder GbR
behält sich eine werbemäßige Nutzung der
Plakate sowie des Veranstaltungsraumes vor.
5.13 Catering
5.13.1 Der Mieter ist verpflichtet, für die
Verpflegung der Düppenbecker / Schröder GbR
und ihrer Erfüllungsgehilfen bei Installation
und Abbau der Mietsache Sorge zu tragen. Falls
die Bedienung der Mietsache während der
Veranstaltung durch die Düppenbecker /
Schröder GbR oder deren Erfüllungsgehilfen
erfolgt, so muss auch für diesen Zeitraum eine
Verpflegung durch den Mieter sichergestellt
werden.
5.14 Zugang zur Mietsache
5.14.1 Der Düppenbecker / Schröder GbR und
ihren Erfüllungsgehilfen muss zu jedem
Zeitpunkt der Zugang zur Mietsache kostenfrei
ermöglicht werden.
5.15 Anfallende Gebühren und Kosten
5.15.1 Anfallende GEMA- und sonstige
Tantiemen sind vom Mieter anzumelden und
zu entrichten.
5.15.2 Die durch die Mietsache entstehenden
Kosten gegenüber Dritten sind vom Mieter zu
tragen, insbesondere Strom-, Heiz-, Wasser-
und Entsorgungskosten.
5.16 Hausrecht
5.16.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR erhält
neben dem Mieter das Hausrecht gegenüber
Dritten. Weiterhin behält sich die
Düppenbecker / Schröder GbR das Recht vor,
Personen, die eine Durchführung der
Veranstaltung beeinträchtigen, aus dem
Veranstaltungsraum zu verweisen, ggf.
polizeilich entfernen zu lassen.
5.17 Beschwerden
5.17.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR
übernimmt keine Haftung bei
Lärmbelästigungsbeschwerden, bei
Hörschädigungen oder sonstigen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen Dritter.
6 Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlungsansprüche sind mit erfolgter
Lieferung oder Leistung, bzw. Bereitstellung
der Ware fällig, und sofern keine besonderen
Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt der
Versand gegen Nachnahme ohne Skontoabzug.
Werden von der Düppenbecker / Schröder GbR
Wechsel oder Schecks als Zahlungsmittel
angenommen, so gehen sämtliche
entstehenden Spesen und Kosten zu Lasten
des Käufers. Die Zahlung gilt erst dann als
geleistet, wenn die Wechsel oder Schecks
eingelöst und sämtliche Nebenkosten bezahlt
sind. Die Ablehnung von Schecks oder
Wechseln behält sich die Düppenbecker /
Schröder GbR ausdrücklich vor.
6.2 Berechnete Leistungen sind in jedem Fall,
auch wenn für die Lieferung etwas anderes
vereinbart wurde, sofort ohne Abzug fällig.
6.3 Der Versand erfolgt grundsätzlich auf
Rechnung und Gefahr des Käufers. Er trägt
auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart wurde.
6.4 Die Aufrechnung des Käufers mit von der
Düppenbecker / Schröder GbR bestrittenen
Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur
insoweit zu, als es auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
6.5 Eingehende Zahlungen werden auf offene
Forderungen nach Wahl der Düppenbecker /
Schröder GbR verrechnet. Entgegnende
Bestimmungen des Einzahlers sind unwirksam.
Solange Zahlungsrückstände vorhanden sind,
dürfen Skontoabzüge nicht vorgenommen
werden. Kommt der Käufer mit Zahlung in
Verzug, ist die Düppenbecker / Schröder GbR
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatz zu verlange. Dieser beträgt 15%
des Kaufpreises, insofern sich die Ware in
einem einwandfreien Zustand befindet.
6.6 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
die Düppenbecker / Schröder GbR über den
Betrag verfügen kann.
6.7 Im Falle eines Zahlungsverzuges des
Mieter/Käufer kann die Düppenbecker /
Schröder GbR ohne besonderen Nachweis
Zinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem
jeweiligen Basiszins der Europäischen
Zentralbank in Rechnung stellen. Sonstige
Ansprüche der Düppenbecker / Schröder GbR
bleiben unberührt.
6.8 Ist als Zahlungsart Bankeinzug vereinbart
und wird die Lastschrift nicht eingelöst, wird
das Kundenkonto sofort auf Nachnahme
umgestellt. Es erfolgt eine Nachbelastung des
Bankeinzugsskontos. Ferner kann eine
Bearbeitungspauschale von 5,00 EUR erhoben
werden.
6.9 Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich in
Europäischem Euro (EUR).
7 Rechte Dritter
7.1 Der Mieter hat die Mietsache von allen
Belastungen, Inanspruchnahme und
Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist
verpflichtet, die Düppenbecker / Schröder GbR
unter Überlassung aller notwendigen
Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen,
falls dennoch die Mietsache während der
Mietzeit in irgendeiner Weise von Dritten in
Anspruch genommen oder gepfändet wird.
8 Teilnichtigkeit
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dieser AGB nicht.
8.2 Die Parteien verpflichten sich, unwirksame
oder nichtige Bestimmungen durch neue
Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den
unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen
enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt
in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag
eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung
der Lücke verpflichten sich die Parteien, auf die
Etablierung angemessener Regelungen in
diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am
nächsten kommen, was die
Vertragsschließenden nach dem Sinn und
Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn
der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
9 Datenschutz
9.1 Ihre Adresse ist für eine schnelle und
fehlerfreie Bearbeitung in unsrer EDV
gespeichert. Die Behandlung der überlassenen
Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes. Wir behalten es
uns vor Ihre Daten anderen Unternehmen in
zulässiger Weise zur Versendung von
Informationsmaterial zu überlassen und diese
auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen.
Falls Sie damit nicht einverstanden sind,
schicken Sie uns einfach eine kurze formlose
Mitteilung an Düppenbecker/Schröder GbR,
Marienstraße 8, 56154 Boppard oder per Email
an info@cocktails-events.de oder
info@feedback-events.de.