ADRESSE
  Feedback Veranstaltungstechnik
  Cocktails-Events & Service
  Düppenbecker/Schröder GbR
  Martin Düppenbecker, Sven Schröder
  Marienstraße 8
  56154 Boppard
 
 
 
  KONTAKT
  e: info@feedback-events.de
  m: 0175/ 1957035
  m: 0160/ 98953672
 
 
 
  
AGBs
  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
  Düppenbecker / Schröder GbR
  (Cocktails-Events & Service, Feedback 
  Veranstaltungstechnik)
  1 Geltung der Bedingungen
  1.1 Die Geschäftsbedingungen sind Grundlage 
  und Bestandteil aller geschäftlichen 
  Beziehungen und damit im Zusammenhang 
  stehender Rechtsgeschäfte zwischen der 
  Düppenbecker / Schröder GbR und ihren 
  Vertragspartnern, nachfolgend Mieter / Käufer 
  genannt, die Sach- und Dienstleistungen von 
  der Düppenbecker / Schröder GbR in Anspruch 
  nehmen. Mit Unterzeichnung des Vertrages, 
  der von der Düppenbecker / Schröder GbR 
  oder deren Erfüllungsgehilfen vorgelegt wird, 
  spätestens jedoch mit Entgegennahme des 
  Materials oder der Leistung gelten diese 
  Bedingungen als angenommen. Etwaigen 
  Allgemeinen Geschäfts- bzw. 
  Einkaufsbedingungen des Mieters / Käufers 
  wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 
  Abweichende Vereinbarungen gelten nur mit 
  unserer vorhergehenden schriftlichen 
  Bestätigung. 
  1.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die 
  gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der 
  Düppenbecker / Schröder GbR und dem Mieter 
  / Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik 
  Deutschland. Die deutsche Sprache ist 
  Verhandlungs- und Vertragssprache. 
  2 Angebot
  2.1 Die Angebote der Düppenbecker / Schröder 
  GbR sind grundsätzlich freibleibend und 
  unverbindlich. 
  3 Stillschweigen
  3.1 Beide Vertragspartner vereinbaren 
  Stillschweigen über die gesamten vertraglichen 
  Vereinbarungen, insbesondere über den 
  vereinbarten Preis. 
  4 Kaufsachen
  4.1 Preisstellung
  4.1.1 Alle genannten Preise gelten ab Lager 
  Boppard ausschließlich Verpackung und 
  Mehrwertsteuer.
  4.1.2 Alle genannten Preise gelten, soweit 
  gesetzlich zulässig, als freibleibend.
  4.1.3 Auch kurzfristige Preisänderungen auf 
  Grund von z.B. Wechselkursschwankungen 
  bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  4.1.4 Für Aufträge mit einem Nettowarenwert 
  unter 50,00 EUR behält sich Düppenbecker / 
  Schröder GbR einen 
  Bearbeitungskostenzuschlag von 5,00 EUR vor.
  4.1.5 Umrechnungen von EURO in Währungen 
  der beteiligten Länder oder umgekehrt 
  erfolgen zum offiziellen Kurs.
  4.2 Lieferfristen und Termine
  4.2.1 Die von Düppenbecker / Schröder GbR 
  bestätigten Liefertermine beziehen sich auf 
  den Zeitpunkt der Absendung ab Lager 
  Boppard. Sie gelten mit Meldung der 
  Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die 
  Ware ohne Verschulden der Düppenbecker / 
  Schröder GbR nicht rechtzeitig abgesendet 
  werden kann. Für verzögerte oder 
  unterbliebene Lieferungen, die von 
  Vorlieferanten der Düppenbecker / Schröder 
  GbR verursacht werden, wird nicht 
  eingestanden.
  4.2.2 Die Lieferzeiten und Liefertermine 
  verlängern sich, unbeschadet der Rechte der 
  Düppenbecker / Schröder GbR aus Verzug des 
  Käufers, um den Zeitraum, um den der Käufer 
  mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder 
  einem anderem Vertrag Düppenbecker / 
  Schröder GbR gegenüber in Verzug ist.
  4.2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen 
  die Düppenbecker / Schröder GbR die 
  Lieferung um die Dauer der Behinderung und 
  einer angemessenen Anlaufzeit 
  hinauszuschieben oder wegen des noch nicht 
  erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise 
  zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen 
  alle Umstände gleich, die die Lieferung 
  erheblich erschweren oder unmöglich machen, 
  wie z. B. währungs- oder handelspolitische 
  oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, 
  Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie 
  Behinderung der Verkehrswege, und zwar 
  gleichgültig, ob diese Umstände bei der 
  Düppenbecker / Schröder GbR, dem 
  Lieferanten, oder einem Unterlieferanten 
  eintreten. Der Käufer kann von der 
  Düppenbecker / Schröder GbR eine Erklärung 
  verlangen, ob die Düppenbecker / Schröder 
  GbR von dem Vertrag zurücktritt oder 
  innerhalb einer angemessenen Frist liefern will.
  4.2.4 Für den Fall, dass die Düppenbecker / 
  Schröder GbR in Lieferverzug gerät, kann der 
  Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten, 
  angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten, 
  wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht als 
  versandbereit gemeldet ist.
  4.3 Eigentumsvorbehalt
  4.3.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur 
  vollständigen Zahlung aller Forderungen, gleich 
  aus welchem Rechtsgrund, einschließlich 
  künftig entstehender Forderungen und 
  Forderungen aus gleichzeitig oder später 
  abgeschlossenen Verträgen, im Eigentum der 
  Düppenbecker / Schröder GbR 
  (Vorbehaltsware). Das gilt auch, wenn 
  Zahlungen auf bezeichnete Forderungen 
  geleistet werden.
  4.3.2 Bei Weiterverarbeitung der 
  Vorbehaltsware erwirbt die Düppenbecker / 
  Schröder GbR Miteigentum an den neuen 
  Waren. Erlischt das Eigentum der 
  Düppenbecker / Schröder GbR durch 
  Vermischung oder Verbindung, so überträgt 
  der Käufer bereits jetzt die Eigentumsrechte 
  der neuen Ware im Umfang aller Forderungen 
  auf die Düppenbecker / Schröder GbR. Die 
  hiernach stehenden Eigentumsrechte gelten als 
  Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer.
  4.3.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur 
  im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und 
  solange er nicht im Verzug ist, weiterveräußern. 
  Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht 
  berechtigt.
  4.3.4 Die Forderungen des Käufers aus dem 
  Erlös der Vorbehaltsware werden bereits jetzt 
  an die Düppenbecker / Schröder GbR 
  abgetreten. Sie dienen im gleichen Umfang zur 
  Sicherung, wie die Vorbehaltsware selbst.
  4.3.5 Zur Abtretung der Forderung an Dritte 
  aus dem Erlös der Vorbehaltsware ist der 
  Käufer nur mit vorheriger schriftlicher 
  Genehmigung der Düppenbecker / Schröder 
  GbR berechtigt.
  4.3.6 Wenn die Düppenbecker / Schröder GbR 
  von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch 
  macht, gilt dieses nur als Rücktritt vom Vertrag, 
  wenn dies ausdrücklich schriftlich von der 
  Düppenbecker / Schröder GbR erklärt wird.
  4.3.7 Das Recht des Käufers, die 
  Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er 
  seine Verpflichtungen aus diesem oder 
  anderen Verträgen nicht erfüllt.
  4.3.8 Von einer Pfändung oder anderen 
  Beeinträchtigungen durch Dritte muss der 
  Käufer die Düppenbecker / Schröder GbR 
  unverzüglich unterrichten.
  4.3.9 Übersteigt der Wert bestehender 
  Sicherheiten die Gesamtforderungen der 
  Düppenbecker / Schröder GbR an den Käufer 
  um mehr als 20%, so ist die Düppenbecker / 
  Schröder GbR verpflichtet, auf Verlangen des 
  Käufers Sicherheiten nach Wahl der 
  Düppenbecker / Schröder GbR insoweit 
  freizugeben.
  4.4. Gewährleistungen 
  4.4.1 Übernimmt ein Vorlieferant gegenüber 
  dem Käufer eine Gewährleistung, so ist eine 
  Haftung der Düppenbecker / Schröder GbR 
  ausgeschlossen.
  4.4.2 Entscheidend für den vertragsmäßigen 
  Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der 
  Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, 
  spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des 
  Lagers.
  4.4.3 Mängel sowie Fehlen zugesicherter 
  Eigenschaften sind unverzüglich nach 
  Entdeckung unter sofortiger Einstellung 
  etwaiger Bearbeitung und Benutzung 
  schriftlich zu rügen. Wird ein offensichtlicher 
  Mangel nicht innerhalb von 3 Tagen seit 
  Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, 
  ist eine Haftung der Düppenbecker / Schröder 
  GbR ausgeschlossen. Nach Durchführung einer 
  vereinbarten Abnahme durch den Käufer ist 
  eine Rüge von Mängeln ausgeschlossen. Eine 
  berechtigte Mängelrüge verpflichtet die 
  Düppenbecker / Schröder GbR solange nicht 
  zur Gewährleistung, wie der Käufer seinen 
  Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  4.4.4 Bei berechtigter Mängelrüge ist die 
  Düppenbecker / Schröder GbR berechtigt, die 
  Ware zurückzunehmen und an ihrer Stelle 
  einwandfreie Ware zu liefern oder unter 
  angemessener Wahrung der Interessen des 
  Käufers den Minderwert zu ersetzen oder 
  nachzubessern.
  4.4.5 Mangelansprüche des Käufers entfallen, 
  sofern er nicht der Düppenbecker / Schröder 
  GbR unverzüglich Gelegenheit gibt, sich von 
  dem Mangel zu überzeugen, und er, 
  insbesondere auf Verlangen der Düppenbecker 
  / Schröder GbR, die beanstandeten Waren 
  nicht unverzüglich zu Verfügung stellt.
  4.4.6 Mängelrügen verjähren, soweit gesetzlich 
  nichts anderes vorgeschrieben ist, spätestens 3 
  Monate nach schriftlicher Zurückweisung durch 
  die Düppenbecker / Schröder GbR.
  4.4.7 Bei Waren, die als deklassiertes Material 
  verkauft worden sind, entfallen sämtliche 
  Gewährleistungsansprüche.
  4.4.8 Alle weiteren Ansprüche sind 
  ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für 
  Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an 
  der bemängelten Ware selbst entstanden sind.
  4.4.9 Alle Bestimmungen gelten auch für nicht 
  vertragsmäßig gelieferte Ware.
  5 Mietsachen
  5.1 Gewährleistung bei Mietsachen
  5.1.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR 
  verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig 
  zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu 
  überlassen. Die Düppenbecker / Schröder GbR 
  ist zur Instandhaltung der Mietsache während 
  der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht 
  verpflichtet. 
  5.1.2 Der Mieter hat für die Einhaltung aller 
  geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. 
  5.1.3 Der Mieter hat für eine ordnungsgemäße 
  und störungsfreie Stromversorgung zur 
  Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. 
  Insbesondere darf die Mietsache nur über 
  einen Fehlerstromschutzschalter (FI) 
  angeschlossen werden. 
  5.1.4 Jegliche Gewährleistungsansprüche des 
  Mieters setzen voraus, dass die Warenprüfung 
  nach § 5 Absatz 2 durchgeführt wurde und 
  Mängel an der Mietsache unverzüglich der 
  Düppenbecker / Schröder GbR mitgeteilt 
  wurden. Ist die Düppenbecker / Schröder GbR 
  zum Austausch oder zur Reparatur nicht 
  rechtzeitig in der Lage, so erhält der Mieter das 
  Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine 
  angemessene Minderung des Mietpreises zu 
  verlangen. 
  5.2 Warenprüfung
  5.2.1 Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der 
  Übernahme bzw. vor Versand der Mietsache 
  von deren Vollständigkeit und deren 
  ordnungsgemäßen Funktion zu überzeugen. 
  Die Übernahme gilt als Bestätigung des 
  einwandfreien Zustandes und der 
  Vollständigkeit der Mietsache. 
  5.2.2 Mit Rücknahme der Mietsache bestätigt 
  die Düppenbecker / Schröder GbR nicht, dass 
  diese ohne Mängel übergeben wurden. Die 
  Düppenbecker / Schröder GbR behält sich 
  ausdrücklich vor, die Mietsache eingehend zu 
  prüfen. Sollten Mängel festgestellt werden, die 
  durch den Mieter entstanden sind, behält sich 
  die Düppenbecker / Schröder GbR vor, den für 
  sie dadurch entstanden Schaden vom Mieter 
  einzufordern. 
  5.3 Warenersatz
  5.3.1 Steht die Mietsache zur vereinbarten 
  Mietzeit nicht zur Verfügung, so ist die 
  Düppenbecker / Schröder GbR bemüht, für 
  gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Ist dies der 
  Düppenbecker / Schröder GbR nicht möglich, 
  so erhält der Mieter das Recht, vom Vertrag 
  zurückzutreten oder eine angemessene 
  Minderung des Mietpreises zu verlangen. 
  5.4 Nutzungsbedingungen
  5.4.1 Die Mietsache ist grundsätzlich nur 
  bestimmungsgemäß einzusetzen, pfleglich und 
  gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu 
  behandeln. Sie darf ausschließlich von 
  fachkundigen Personen installiert, bedient und 
  abgebaut werden. 
  5.4.2 Sollte die Mietsache durch den Transport, 
  fehlerhafte Installation oder Bedienung 
  Schaden nehmen, so haftet der Mieter in 
  vollem Umfang. 
  5.4.3 Der Mieter hat für ausreichenden Schutz 
  der Mietsache zu sorgen. Insbesondere darf 
  die Mietsache dem Publikum nicht zugänglich 
  sein. 
  5.4.4 Entsteht ein Schaden an der Mietsache, 
  so ist der Mieter verpflichtet, den Schaden 
  unverzüglich der Düppenbecker / Schröder 
  GbR anzuzeigen. 
  5.4.5 Für eine Nutzung der Mietsache durch 
  Dritte muss bei der Düppenbecker / Schröder 
  GbR eine Zustimmung eingeholt werden. Der 
  Mieter bleibt unabhängig von einer eventuellen 
  Weitergabe alleinverantwortlich für die 
  Mietsache. Über den Standort und die 
  Verwendung der Mietsache muss die 
  Düppenbecker / Schröder GbR durch den 
  Mieter in Kenntnis gesetzt werden.
  5.4.6 Der vertragswidrige Gebrauch der 
  Mietsache berechtigt die Düppenbecker / 
  Schröder GbR zur sofortigen und fristlosen 
  Kündigung des Mietvertrages. 
  5.5 Mietpreise
  5.5.1 Preise und Zahlungsbedingungen werden 
  für jeden Vorgang gesondert vereinbart. 
  5.5.2 Die genannten Mietpreise verstehen sich 
  ab und an Lager der Düppenbecker / Schröder 
  GbR und sind Bruttopreise inkl. der 
  gesetzlichen MwSt. Eine Anlieferung erfolgt 
  gegen Berechnung der entstehenden Kosten. 
  5.5.3 Preisangaben in Preislisten, Katalogen 
  oder auf Internetseiten sind freibleibend und 
  unverbindlich. Die Düppenbecker / Schröder 
  GbR behält sich vor, diese Preise jederzeit und 
  ohne Ankündigung zu verändern. 
  5.6 Versicherung
  5.6.1 Die Mietsache ist unversichert. Es bleibt 
  dem Mieter überlassen, eine Versicherung 
  abzuschließen. 
  5.7 Haftung
  5.7.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR behält 
  sich alle Rechte vor, den Mieter in vollem 
  Umfang für Schäden an der Mietsache haftbar 
  zu machen, sofern diese nicht auf natürlichen 
  Verschleiß oder technische Mängel 
  zurückzuführen sind. 
  5.7.2 Die Düppenbecker / Schröder GbR haftet 
  nicht für Schäden, die durch den Gebrauch der 
  Mietsache entstehen, sofern diese nicht durch 
  grobe Fahrlässigkeit der Düppenbecker / 
  Schröder GbR oder deren Erfüllungsgehilfen 
  verursacht worden sind. 
  5.8 Mietdauer
  5.8.1 Die Mietdauer richtet sich nach dem im 
  Vertrag vereinbarten Zeitraum, beginnend am 
  Tage der Installation, Abholung oder des 
  Versandes und endend mit der Rückgabe der 
  Mietsache. 
  5.8.2 Mietdauerkürzungen und 
  Mietdauerverlängerungen bedürfen 
  grundsätzlich der Zustimmung der 
  Düppenbecker / Schröder GbR. Es ist eine 
  Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % eines 
  Tagessatzes des vertraglich vereinbarten 
  Preises zu entrichten.
  5.8.3 Im Falle einer Mietdauerkürzung ist der 
  daraus resultierende Schaden der 
  Düppenbecker / Schröder GbR durch den 
  Mieter zu tragen. 
  5.8.4 Im Falle einer Mietdauerverlängerung ist 
  der bestehende Vertrag entsprechend zu 
  erweitern. 
  5.9 Überschreitung der Mietdauer
  5.9.1 Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache 
  ist die Düppenbecker / Schröder GbR 
  berechtigt, je angefangenen Tag einen weiteren 
  Tagessatz zu berechnen. Zuzüglich ist eine 
  Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % eines 
  Tagessatzes des vertraglich vereinbarten 
  Preises zu entrichten. Für Schäden, die der 
  Düppenbecker / Schröder GbR aus einer 
  verspäteten Rückgabe der Mietsache 
  nachweislich entstehen, haftet der Mieter. 
  5.10 Rücktritt / Annullierung
  5.10.1 Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis 
  zu 30 Tage vor Installationsbeginn, Abholung 
  oder Versand ist eine Abstandsgebühr in Höhe 
  von 20 % des vereinbarten Preises zu zahlen. 
  5.10.2 Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis 
  zu zehn Tage vor Installationsbeginn, Abholung 
  oder Versand ist eine Abstandsgebühr in Höhe 
  von 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen. 
  5.10.3 Für jeden späteren Tag des Rücktritts vor 
  Installationsbeginn, Abholung oder Versand ist 
  eine zusätzliche Abstandsgebühr in Höhe von 
  je 5 % des vereinbarten Preises zu zahlen. 
  5.10.4 Die Düppenbecker / Schröder GbR 
  bemüht sich um eine anderweitige Vermietung 
  der Mietsache. Gelingt die Vermietung, so ist 
  lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe 
  von 10 % des vereinbarten Preises zu 
  entrichten. 
  5.10.5 Die Düppenbecker / Schröder GbR hat 
  das Recht, den Mietvertrag vorzeitig fristlos zu 
  kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die 
  Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere 
  bei Bekannt werden von falschen Angaben zur 
  Person, zur Art der Veranstaltung, zur Bonität, 
  schwerwiegender Unzuverlässigkeit oder 
  Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. 
  Daneben bleiben Schadensersatzansprüche 
  der Düppenbecker / Schröder GbR unberührt. 
  5.11 Rückgabe
  5.11.1 Der Mieter sichert der Düppenbecker / 
  Schröder GbR zu, die Geräte geordnet in 
  sauberem, einwandfreiem, vollständigem 
  Zustand zurückzugeben. 
  5.12 Werbung
  5.12.1 Der Mieter haftet für die von ihm oder 
  Dritten durchgeführte Plakatierung. 
  5.12.2 Die Düppenbecker / Schröder GbR 
  behält sich eine werbemäßige Nutzung der 
  Plakate sowie des Veranstaltungsraumes vor. 
  5.13 Catering
  5.13.1 Der Mieter ist verpflichtet, für die 
  Verpflegung der Düppenbecker / Schröder GbR 
  und ihrer Erfüllungsgehilfen bei Installation 
  und Abbau der Mietsache Sorge zu tragen. Falls 
  die Bedienung der Mietsache während der 
  Veranstaltung durch die Düppenbecker / 
  Schröder GbR oder deren Erfüllungsgehilfen 
  erfolgt, so muss auch für diesen Zeitraum eine 
  Verpflegung durch den Mieter sichergestellt 
  werden. 
  5.14 Zugang zur Mietsache
  5.14.1 Der Düppenbecker / Schröder GbR und 
  ihren Erfüllungsgehilfen muss zu jedem 
  Zeitpunkt der Zugang zur Mietsache kostenfrei 
  ermöglicht werden. 
  5.15 Anfallende Gebühren und Kosten
  5.15.1 Anfallende GEMA- und sonstige 
  Tantiemen sind vom Mieter anzumelden und 
  zu entrichten. 
  5.15.2 Die durch die Mietsache entstehenden 
  Kosten gegenüber Dritten sind vom Mieter zu 
  tragen, insbesondere Strom-, Heiz-, Wasser- 
  und Entsorgungskosten.
  5.16 Hausrecht
  5.16.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR erhält 
  neben dem Mieter das Hausrecht gegenüber 
  Dritten. Weiterhin behält sich die 
  Düppenbecker / Schröder GbR das Recht vor, 
  Personen, die eine Durchführung der 
  Veranstaltung beeinträchtigen, aus dem 
  Veranstaltungsraum zu verweisen, ggf. 
  polizeilich entfernen zu lassen. 
  5.17 Beschwerden
  5.17.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR 
  übernimmt keine Haftung bei 
  Lärmbelästigungsbeschwerden, bei 
  Hörschädigungen oder sonstigen 
  gesundheitlichen Beeinträchtigungen Dritter. 
  6 Zahlungsbedingungen
  6.1 Die Zahlungsansprüche sind mit erfolgter 
  Lieferung oder Leistung, bzw. Bereitstellung 
  der Ware fällig, und sofern keine besonderen 
  Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt der 
  Versand gegen Nachnahme ohne Skontoabzug. 
  Werden von der Düppenbecker / Schröder GbR 
  Wechsel oder Schecks als Zahlungsmittel 
  angenommen, so gehen sämtliche 
  entstehenden Spesen und Kosten zu Lasten 
  des Käufers. Die Zahlung gilt erst dann als 
  geleistet, wenn die Wechsel oder Schecks 
  eingelöst und sämtliche Nebenkosten bezahlt 
  sind. Die Ablehnung von Schecks oder 
  Wechseln behält sich die Düppenbecker / 
  Schröder GbR ausdrücklich vor.
  6.2 Berechnete Leistungen sind in jedem Fall, 
  auch wenn für die Lieferung etwas anderes 
  vereinbart wurde, sofort ohne Abzug fällig.
  6.3 Der Versand erfolgt grundsätzlich auf 
  Rechnung und Gefahr des Käufers. Er trägt 
  auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie 
  Lieferung vereinbart wurde.
  6.4 Die Aufrechnung des Käufers mit von der 
  Düppenbecker / Schröder GbR bestrittenen 
  Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ein 
  Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur 
  insoweit zu, als es auf dem gleichen 
  Vertragsverhältnis beruht.
  6.5 Eingehende Zahlungen werden auf offene 
  Forderungen nach Wahl der Düppenbecker / 
  Schröder GbR verrechnet. Entgegnende 
  Bestimmungen des Einzahlers sind unwirksam. 
  Solange Zahlungsrückstände vorhanden sind, 
  dürfen Skontoabzüge nicht vorgenommen 
  werden. Kommt der Käufer mit Zahlung in 
  Verzug, ist die Düppenbecker / Schröder GbR 
  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 
  Schadenersatz zu verlange. Dieser beträgt 15% 
  des Kaufpreises, insofern sich die Ware in 
  einem einwandfreien Zustand befindet.
  6.6 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn 
  die Düppenbecker / Schröder GbR über den 
  Betrag verfügen kann.
  6.7 Im Falle eines Zahlungsverzuges des 
  Mieter/Käufer kann die Düppenbecker / 
  Schröder GbR ohne besonderen Nachweis 
  Zinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem 
  jeweiligen Basiszins der Europäischen 
  Zentralbank in Rechnung stellen. Sonstige 
  Ansprüche der Düppenbecker / Schröder GbR 
  bleiben unberührt.
  6.8 Ist als Zahlungsart Bankeinzug vereinbart 
  und wird die Lastschrift nicht eingelöst, wird 
  das Kundenkonto sofort auf Nachnahme 
  umgestellt. Es erfolgt eine Nachbelastung des 
  Bankeinzugsskontos. Ferner kann eine 
  Bearbeitungspauschale von 5,00 EUR erhoben 
  werden.
  6.9 Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich in 
  Europäischem Euro (EUR).
  7 Rechte Dritter
  7.1 Der Mieter hat die Mietsache von allen 
  Belastungen, Inanspruchnahme und 
  Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist 
  verpflichtet, die Düppenbecker / Schröder GbR 
  unter Überlassung aller notwendigen 
  Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, 
  falls dennoch die Mietsache während der 
  Mietzeit in irgendeiner Weise von Dritten in 
  Anspruch genommen oder gepfändet wird. 
  8 Teilnichtigkeit
  8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB 
  unwirksam oder nichtig sein oder werden, so 
  berührt dies die Gültigkeit der übrigen 
  Bestimmungen dieser AGB nicht. 
  8.2 Die Parteien verpflichten sich, unwirksame 
  oder nichtige Bestimmungen durch neue 
  Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den 
  unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen 
  enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt 
  in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. 
  Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag 
  eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung 
  der Lücke verpflichten sich die Parteien, auf die 
  Etablierung angemessener Regelungen in 
  diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am 
  nächsten kommen, was die 
  Vertragsschließenden nach dem Sinn und 
  Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn 
  der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. 
  9 Datenschutz
  9.1 Ihre Adresse ist für eine schnelle und 
  fehlerfreie Bearbeitung in unsrer EDV 
  gespeichert. Die Behandlung der überlassenen 
  Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den 
  Bestimmungen des 
  Bundesdatenschutzgesetzes. Wir behalten es 
  uns vor Ihre Daten anderen Unternehmen in 
  zulässiger Weise zur Versendung von 
  Informationsmaterial zu überlassen und diese 
  auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. 
  Falls Sie damit nicht einverstanden sind, 
  schicken Sie uns einfach eine kurze formlose 
  Mitteilung an Düppenbecker/Schröder GbR, 
  Marienstraße 8, 56154 Boppard oder per Email 
  an info@cocktails-events.de oder 
  info@feedback-events.de.